IFRS 17

 

2023 ist ein sehr wichtiges Jahr für die Versicherungsbranche: Das komplexe Regelwerk IFRS 17 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und ersetzt den seit 2005 gültigen Interimsstandard IFRS 4 Phase I. Der neue Standard regelt die Grundsätze zur Identifizierung, zum Ansatz, zur Bewertung, zur Darstellung und zu den Angaben für Versicherungsverträge.

Alma wird die Umsetzung von IFRS 17 in der Versicherungsbranche begleiten. Daher wird Alma von Zeit zu Zeit kurze und gut verständliche Artikel zu IFRS 17 veröffentlichen.

Teil 7: Contract Boundary (CB)

Die «contract boundaries» (CB) spielen für die Bewertung ebenso wie die «Units of Accounts» eine zentrale Rolle für die Bewertung. Für die Bewertung sind nämlich nur die Cashflows zu berücksichtigen, die sich innerhalb der CB befinden.

Betrachten wir beispielsweise einen Versicherungsvertrag, der eine Versicherungsvertragsdauer von einem Jahr hat, eine erwartete Combined Ratio von 80% aufweist und eine Erneuerungsoption beinhaltet. Nehmen wir ferner vereinfachend an, dass jedes Jahr 1/10 des Anfangsbestandes von der Erneuerung Gebrauch machen und dass das risk adjustment und die Zinsen Null sind. In diesem Falle resultiert eine anfängliche CSM (contractual service margin)

    • von 20% der Prämie, wenn man die Erneuerungen nicht berücksichtigt und
    • eine stolze CSM von 110% der Prämie, wenn man die Erneuerungen mitberücksichtigt.

 

So ist jedes Unternehmen gefordert, die CB für ihre Gruppen zu bestimmen, die Regelungen dazu sind wie folgt formuliert:

Cashflows fallen in den Rahmen eines Versicherungsvertrages, wenn sie aus substanziellen Rechten und Verpflichtungen entstehen, die während der Berichtsperiode bestehen, in der das Unternehmen den Versicherungsnehmer zur Zahlung der Prämien zwingen kann oder in der das Unternehmen eine substanzielle Verpflichtung hat, dem Versicherungsnehmer versicherungsvertragliche Dienstleistungen zu erbringen.

 Eine substanzielle Verpflichtung, versicherungsvertragliche Dienstleistungen zu erbringen, endet, wenn:

(a) das Unternehmen die praktische Fähigkeit hat, die Risiken des jeweiligen Versicherungsnehmers neu einzuschätzen und infolgedessen einen Preis oder ein Leistungsniveau festlegen kann, das diese Risiken angemessen widerspiegelt; oder

(b) beide der folgenden Kriterien sind erfüllt

(i) das Unternehmen hat die praktische Fähigkeit, die Risiken des Portfolios von Versicherungsverträgen, das den Vertrag enthält, neu zu bewerten, und kann infolgedessen einen Preis oder ein Leistungsniveau festlegen, das das Risiko dieses Portfolios vollständig widerspiegelt; und

(ii) die Preisgestaltung der Prämien bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Risiken neu bewertet werden, berücksichtigt nicht die Risiken, die sich auf Zeiträume nach dem Zeitpunkt der Neubeurteilung beziehen.

Ein Unternehmen darf Beträge, die sich auf erwartete Prämien oder erwartete Ansprüche außerhalb der Grenzen des Versicherungsvertrages beziehen, weder als Schuld noch als Vermögenswert ansetzen. Solche Beträge beziehen sich auf künftige Versicherungsverträge.

Übersichtlicher kann man sich für die Bestimmung der CB auch an folgende Darlegung orientieren: