IFRS 17

 

2023 ist ein sehr wichtiges Jahr für die Versicherungsbranche: Das komplexe Regelwerk IFRS 17 tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und ersetzt den seit 2005 gültigen Interimsstandard IFRS 4 Phase I. Der neue Standard regelt die Grundsätze zur Identifizierung, zum Ansatz, zur Bewertung, zur Darstellung und zu den Angaben für Versicherungsverträge.

Alma wird die Umsetzung von IFRS 17 in der Versicherungsbranche begleiten. Daher wird Alma von Zeit zu Zeit kurze und gut verständliche Artikel zu IFRS 17 veröffentlichen.

Teil 1: Geschichte von IFRS 17

Es war ein langer Weg…
Nach mehr als 20 Jahren Projektlaufzeit war es nun so weit: Am 18. Mai 2017 veröffentlichte das IASB (International Accounting Standard Board) den neuen internationalen Rechnungslegungsstandard für Versicherungsverträge, IFRS 17.

Doch damit war die Geschichte noch nicht zu Ende. Wie bei anderen neu entwickelten IFRS üblich, wurde eine Transition Resource Group (TRG), ein öffentliches Forum für Vertreter der Versicherungsbranche, eingerichtet, um offene Fragen zur Umsetzung von IFRS 17 zu diskutieren. Die Bedenken der TRG und die daraus resultierenden Änderungsvorschläge veranlassten das IASB, den Umsetzungstermin zu verschieben und den Unternehmen mehr Zeit zu geben. Basierend auf den Vorschlägen der TRG hat das IASB am 25. Juni 2020 die “Änderungen an IFRS 17” veröffentlicht. Damit wurde der Übernahmezeitpunkt nun auf den 1. Januar 2023 verschoben.

Die nächste Hürde war die Umsetzung des neuen Standards in EU-Recht (sog. Endorsement). Im Rahmen dieses Prozesses hat die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) am 31. März 2021 nach einer entsprechenden Stakeholder-Konsultation eine Endorsement-Empfehlung abgegeben. Daraufhin stimmte der Regelungsausschuss für Rechnungslegung (ARC) am 16. Juli 2021 für das Endorsement. Die Europäische Kommission ist nun der Übernahmeempfehlung der EFRAG gefolgt und hat eine befristete Ausnahmeregelung für die Bildung von Jahreskohorten beschlossen.